I. Das Fahrrad und seine Benutzung

  1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des gemieteten Fahrrades an, dass es sich samt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mängelfreien und sauberen Zustand befindet.
  2. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung und unter Beachtung der technischen Regeln benutzen.
  3. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.
  4. Das Fahrrad ist bei Verlassen ordnungsgemäß zu verschließen.
  5. Dem Mieter ist untersagt Umbauten oder andere Eingriffe am Fahrrad vorzunehmen.
  6. Der Verleih von Fahrrädern an Personen unter 16 Jahren ist nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson möglich.
  7. Die Rückgabe des Fahrrades hat wieder am Ashampoo Westturm-Fahrradverleih, Straße zum Westen 36, 26486 Wangerooge zu erfolgen.
  8. Der Mieter hat das Fahrrad pfleglich zu behandeln.
  9. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.

II. Unfälle

  1. Bei Unfällen, an denen andere Personen beteiligt sind oder fremde Sachen beschädigt werden, ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei und den Vermieter zu informieren.
  2. Verstößt der Mieter gegen diese Obliegenheit hat er den sich hieraus entstandenen Schaden des Vermieters zu ersetzen.

III. Haftung

  1. Die Nutzung der Fahrräder und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
  2. Der Mieter haftet für die überlassenen Mietgegenstände nach den Grundsätzen des BGB.
  3. Der Mieter haftet für Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen.
  4. Eine Haftung des Vermieters auf Sach- und Personenschäden wird hiermit ausgeschlossen soweit sie nicht auf eine grobe Pflichtverletzung des Vermieters zurückzuführen sind.

IV. Mietdauer/Entgelt

  1. Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Fahrrades und endet bei Rückgabe, die am Rückgabetag bis 18.00 Uhr zu erfolgen hat.
  2. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrrades wird ein anteiliger Mietpreis nicht erstattet.
  3. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.
  4. Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten.
  5. Die Mietpreise und die Kaution sind vor Mietbeginn in bar zu entrichten.

V. Sonstiges

  1. Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

VI. Gerichtstand
Der Gerichtstand ist Oldenburg.

Stand: April 2011

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