I. Das Fahrrad und seine Benutzung
- Der Mieter erkennt durch die Übernahme des gemieteten Fahrrades an, dass es sich samt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mängelfreien und sauberen Zustand befindet.
- Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung und unter Beachtung der technischen Regeln benutzen.
- Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.
- Das Fahrrad ist bei Verlassen ordnungsgemäß zu verschließen.
- Dem Mieter ist untersagt Umbauten oder andere Eingriffe am Fahrrad vorzunehmen.
- Der Verleih von Fahrrädern an Personen unter 16 Jahren ist nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson möglich.
- Die Rückgabe des Fahrrades hat wieder am Ashampoo Westturm-Fahrradverleih, Straße zum Westen 36, 26486 Wangerooge zu erfolgen.
- Der Mieter hat das Fahrrad pfleglich zu behandeln.
- Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.
II. Unfälle
- Bei Unfällen, an denen andere Personen beteiligt sind oder fremde Sachen beschädigt werden, ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei und den Vermieter zu informieren.
- Verstößt der Mieter gegen diese Obliegenheit hat er den sich hieraus entstandenen Schaden des Vermieters zu ersetzen.
III. Haftung
- Die Nutzung der Fahrräder und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
- Der Mieter haftet für die überlassenen Mietgegenstände nach den Grundsätzen des BGB.
- Der Mieter haftet für Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen.
- Eine Haftung des Vermieters auf Sach- und Personenschäden wird hiermit ausgeschlossen soweit sie nicht auf eine grobe Pflichtverletzung des Vermieters zurückzuführen sind.
IV. Mietdauer/Entgelt
- Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Fahrrades und endet bei Rückgabe, die am Rückgabetag bis 18.00 Uhr zu erfolgen hat.
- Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrrades wird ein anteiliger Mietpreis nicht erstattet.
- Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.
- Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten.
- Die Mietpreise und die Kaution sind vor Mietbeginn in bar zu entrichten.
V. Sonstiges
- Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
- Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
VI. Gerichtstand
Der Gerichtstand ist Oldenburg.



